1 | Zweck |
1.1 | Der Dorfverein Bertschikon bezweckt, die Interessen des Dorfes zu wahren. Er fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung, unterstützt und veranstaltet gemeinnützige Unternehmungen. |
1.2 | Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. |
2 | Mitgliedschaft |
2.1 | Mitglied kann werden: |
a) jeder Einwohner des Dorfes | |
b) anderweitig mit dem Dorf verbundene Personen | |
2.2 | Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Jahresbeitrages. |
2.3 | Die Mitgliedschaft erlischt aufgrund einer Austrittserklärung oder wenn der Mitgliederbeitrag nicht bezahlt wird. |
3 | Organe |
3.1 | Die Organe des Vereins sind: |
a) die Generalversammlung | |
b) der Vorstand | |
c) die Rechnungsprüfer | |
3.2 | Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. |
3.3 | Die Amtsdauer des Vorstandes und der Rechnungsprüfer beträgt zwei Jahre. |
4 | Generalversammlung |
4.1 | Die Generalversammlung findet im März statt. |
4.2 | Die Mitglieder werden mindestens 10 Tage im Voraus eingeladen. |
4.3 | Ordentliche Geschäfte sind: |
a) Wahl der Stimmenzähler | |
b) Protokoll | |
c) Abnahme der Jahresrechnung | |
d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages | |
e) Mutationen | |
f) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Rechnungsprüfer | |
g) Koordination der Aktivitäten für das laufende Jahr | |
h) Beschlussfassung über allfällige Anträge | |
i) Verschiedenes | |
4.4 | weitere Vereinsversammlungen werden vom Vorstand oder auf schriftliches Verlangen von mindestens 1/5 der Mitglieder einberufen. |
4.5 | Als Vereinsjahr gilt das Kalenderjahr. |
4.6 | Ueber Anträge, die nicht auf der Traktandenliste sind, darf kein Beschluss gefasst werden. |
5 | Vorstand |
5.1 | Der Vorstand leitet den Verein. Er ist verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Vereinsversammlungen und legt diesen Bericht ab über seine Anstrengungen zur Erreichung des Vereinszweckes. |
5.2 | Der Präsident und ein weiteres Vorstandsmitglied führen zu zweien Kollektivunterschrift für die Vertretung des Vereins nach aussen. |
6 | Rechnungsprüfer |
6.1 | Die Rechnungsprüfer haben zuhanden der Generalversammlung über die geprüfte Rechnung Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. |
7 | Mittel und Haftung |
7.1 | Die Einnahmen des Vereins bestehen aus den Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen sowie Reinerträgen von Vereinsveranstaltungen. |
7.2 | Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet lediglich das Vereinsvermögen. |
8 | Schlussbestimmungen |
8.1 | Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Vereinsbeschluss herbeigeführt werden. Dies bedarf der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder. |
8.2 | Bei der Auflösung des Vereins wird auch über die Verwendung eines allfällig vorhandenen Vereinsvermögen bestimmt. |
Die vorliegenden Statuten wurden von der Gründungsversammlung am 14. März 1985 genehmigt. Sie treten sofort in Kraft. | |
8614 Bertschikon, den 14. März 1985 | |
DORFVEREIN BERTSCHIKON | |
Der Präsident : | |
Die Aktuarin : |